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Behandlungsspektrum

Als psychologischer Psychotherapeut mit Eintrag ins Arztregister bin ich generell zur Behandlung aller psychischen Störung nach Kapitel F ICD-10 zugelassen. Dazuge hören insbesondere folgende Störungen

 

  • Affektive Störungen wie bspw. Depressionen und Bipolare Störung.

  • Neurotische Störungen wie bspw. Phobien, Angststörungen, Zwangsstörungen, Traumafolgestörungen, psychosomatische Beschwerden und dissoziative Störungen.

  • Verhaltensstörungen wie bspw. Essstörungen, Schlafstörungen, sexuelle Störungen.

  • Interaktions- und Beziehungsstörungen ebenso aber Emotionsegulationsstörungen wie bspw. die Borderline Persönlichkeitsstörungen, abhängige Persönlichkeitsstörung oder narzisstische Persönlichkeitsstörung. Auch gehören hier Störungen sexueller Präferenzen dazu.

  • Psychotische Störungen wie bspw. Schizophrenien und wahnhafte Zustände.

  • Leistungsbeeinträchtigungen durch bspw. ADHS, sogenannte Hyperkinetische Störungen

 

Des Weiteren können Themen wie sexuelle Identität, Lebenskrise, Zustände nach schweren Erkrankungen oder Themen im höheren Alter (bspw. demenzielle Entwicklungen) zu einer psychotherapeutischen Behandlung führen.

Im Falle einer Abhängigkeit (z.B. Alkohol, Cannabis oder Amphetamine) ist eine Bereitschaft zur Abstinenz bzw. spätestens zur 10. Sitzung eine Abstinenz inkl. Labornachweis abzugeben. Andernfalls ist nicht die Krankenkasse, sondern die Rentenversicherung der Kostenträger. Hierzu kann auch ein stationärer Aufenthalt bzw. eine Suchtberatung notwendig sein.

Bezugspersonen, ob Partner*in, Eltern oder Kinder, beziehe ich gerne je nach Lage und Notwendigkeit mit punktuell in die Therapie ein, sofern der*die Patient*in dem zustimmt bzw. es wünscht. Sollte sich eine Paar- oder Familientherapie als notwendig herauskristallisieren, so ist hierfür ein gesondertes Angebot notwendig und im Falle einer laufenden Behandlung bei mir dann ein*e weitere*r Therapeut*in hinzuzuziehen.

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