Erstzugang zur Psychotherapie
- info85532021
- 15. Juli 2025
- 1 Min. Lesezeit
Erstzugangsrecht zu Psychotherapie: Psychotherapeutische Verbände lehnen Einschränkungen ab
Psychotherapeutische Berufsverbände sprechen sich entschieden gegen Pläne aus, den Zugang zur Psychotherapie im Rahmen eines Primärarztsystems an eine vorherige hausärztliche Steuerung zu binden. Sie betonen, dass der direkte, niedrigschwellige Zugang zur Psychotherapeutischen Sprechstunde unverzichtbar sei, um Menschen mit psychischen Erkrankungen zeitnah zu versorgen.
Insgesamt vertreten die Verbände über 50.000 Psychotherapeutinnen aller Fachrichtungen. Sie verweisen darauf, dass die Psychotherapeutische Sprechstunde seit 2017 eine wirksame Steuerungsfunktion übernimmt: Dort wird individuell geklärt, ob eine Behandlung notwendig ist und welche weiteren Schritte eingeleitet werden sollten. Eine Evaluation des Gemeinsamen Bundesausschusses zeigte, dass rund 40 % der Patientinnen nach einer Sprechstunde innerhalb eines Jahres keine weitere psychotherapeutische Behandlung benötigen.
Die Einführung einer hausärztlichen Überweisungspflicht würde für Hilfesuchende zusätzliche bürokratische Hürden aufbauen und die ohnehin oft hohe Hemmschwelle, sich professionelle Unterstützung zu suchen, weiter erhöhen. Zudem bestehen Zweifel, ob Hausärzt*innen die Versorgung zeitnah gewährleisten könnten, da bereits über 5.000 Hausarztstellen unbesetzt sind, besonders in ländlichen Regionen.
Ein weiteres Argument gegen die geplante Steuerung ist, dass in der Psychotherapie Parallelbehandlungen systematisch ausgeschlossen sind. Jede Therapie ist genehmigungspflichtig und wird durch Gutachter*innen überprüft. Die Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Versorgung sind also bereits rechtlich und strukturell sichergestellt.
Die Verbände fordern daher Ausnahmeregelungen im geplanten Primärarztsystem und appellieren an die Gesundheitspolitik, das bestehende Erstzugangsrecht nicht einzuschränken.
Ein Interview aus der Sicht einer Psychotherapeutin finden Sie hier:
